Jahresabschlüsse
Der Jahresabschluss setzt den Schlussstrich unter das vergangene Wirtschaftsjahr und ist das Resultat des betrieblichen Erfolgs. Der Jahresabschluss muss daher zeitgerecht erstellt werden und aussagekräftig sein. Der Jahresabschluss stellt somit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Gesellschafter, Banken und sonstige Kapitalgeber dar.
Basierend entweder auf Ihrer selbst erstellten oder durch mich geführten Buchführung übernehme ich die Jahresabschlussarbeiten, erstelle die Bilanz einschließlich der Gewinn- und Verlustrechnung nach den Bestimmung des Handels- und Steuerrecht oder einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.
Für Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG´s ist die Offenlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger ab dem Kalenderjahr 2008 verpflichtend. Im Falle einer nicht fristgerechten Einreichung des Jahresabschlusses verhängt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder zwischen 2.500 € – 25.000 €. Ich erledige die Veröffentlichung für Ihr Unternehmen und verwende dabei den geringsten, zulässigen Offenlegungsumfang.
Zu meinem Tätigkeitsbereich gehört auch die Erstellung von Zwischen-, Ergänzungs-, Sonder-, Auseinandersetzungs-, Verschmelzungs-, Spaltungs- und Liquidationsbilanzen.